Rechnungen in Liechtenstein: MWST, QR-Rechnung, Pflichtangaben
Liechtenstein wendet über den Zollvertrag das Schweizer MWST-Gesetz an. Eine Liechtensteiner Rechnung mit Rhinvoice hat deshalb dieselben MWST-Sätze wie in der Schweiz (seit 1. Januar 2024: 8.1 %, 2.6 %, 3.8 %), die MWST-Nummer Ihrer Firma, den passenden Hinweis und eine QR-Rechnung in CHF oder EUR. Kunden in der Schweiz sind für Sie Inland.
Stand: Oktober 2026. Die Sätze und Regeln sind gegen die Quellen der Steuerverwaltung Liechtenstein und der ESTV geprüft, aber ohne Gewähr. Fragen Sie im Zweifel Ihre Treuhänderin oder Ihren Treuhänder.
Welcher MWST-Satz gilt?
Abschnitt betitelt „Welcher MWST-Satz gilt?“| Gültig | Normalsatz | Reduzierter Satz | Sondersatz Beherbergung |
|---|---|---|---|
| seit 1. Januar 2024 | 8.1 % | 2.6 % | 3.8 % |
| 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2023 | 7.7 % | 2.5 % | 3.7 % |
| 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2017 | 8 % | 2.5 % | 3.8 % |
Quelle: ESTV, «MWST-Sätze ab 1. Januar 2024»; die Steuerverwaltung Liechtenstein wendet unter dem Zollvertrag dieselben Sätze an.
Massgebend ist der Satz am Leistungsdatum: das Ende des Leistungszeitraums, sonst sein Beginn, sonst das Rechnungsdatum. Beim Ausstellen friert Rhinvoice den Satz jeder Position ein.
Was in Liechtenstein anders ist als in der Schweiz
Abschnitt betitelt „Was in Liechtenstein anders ist als in der Schweiz“- MWST-Nummer statt UID. Die Liechtensteiner MWST-Nummer ist keine Schweizer UID. Das Feld heisst unter Einstellungen → Firma deshalb MWST-Nummer. Rhinvoice speichert sie so, wie Sie sie eingeben, und prüft kein Format.
- Handelsregister. Ihre Registernummer tragen Sie im Feld Handelsregister ein, zum Beispiel
FL-0002.123.456-7. Sie erscheint in der Fusszeile und dient in der E-Rechnung als Kennung Ihrer Firma. - Liechtensteiner Konten. Die QR-Rechnung nimmt Liechtensteiner IBANs und QR-IBANs genauso wie Schweizer. Für den EPC-QR-Code an Kunden in der EU braucht ein Liechtensteiner Konto keinen BIC, weil Liechtenstein im EWR liegt. Ein Schweizer Konto braucht ihn.
- «FL» im Import. Beim Übernehmen von Kunden erkennt Rhinvoice «FL», «LI», «Liechtenstein» und «Fürstentum Liechtenstein» als Land.
Sonst gilt alles von der Seite Rechnungen in der Schweiz: Rappenrundung auf 0.05, die Zahlenschreibweise CHF 1’234.50 und die Hinweistexte.
Was auf der Rechnung stehen muss
Abschnitt betitelt „Was auf der Rechnung stehen muss“Wer MWST-pflichtig ist, nennt auf der Rechnung seine MWST-Nummer (Art. 26 Abs. 2 lit. a MWSTG, in Liechtenstein über den Zollvertrag). Fehlt sie, stellt Rhinvoice die Rechnung nicht aus und sagt, wo Sie sie ergänzen. Ohne Leistungszeitraum druckt Rhinvoice das Rechnungsdatum als Leistungsdatum.
Sind Sie nicht MWST-pflichtig, wählen Sie unter Einstellungen → Firma den Schalter Nicht MWST-pflichtig (Umsatz unter CHF 100’000). Die Rechnungen haben dann keine MWST und den Hinweis «Nicht mehrwertsteuerpflichtig.» (englische Dokumente: «No VAT is charged (small business scheme).»).
QR-Rechnung
Abschnitt betitelt „QR-Rechnung“Jede Rechnung bekommt den QR-Zahlteil nach den Implementation Guidelines QR-bill von SIX. Mit einer QR-IBAN druckt Rhinvoice die QR-Referenz (27 Ziffern), mit einer normalen IBAN die Creditor Reference (SCOR, beginnt mit RF). Beide Referenzen bildet Rhinvoice aus der Rechnungsnummer. Die Währung ist CHF oder EUR. Kunden in der Schweiz zahlen ebenfalls mit der QR-Rechnung.
Kunden im Ausland
Abschnitt betitelt „Kunden im Ausland“| Fall | MWST | Hinweis auf der Rechnung |
|---|---|---|
| Kunde in Liechtenstein oder in der Schweiz | ja | keiner |
| Dienstleistung an eine Firma in der EU mit UID | nein | «Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers, Reverse Charge).» |
| Dienstleistung an alle anderen Kunden im Ausland | nein | «Ort der Leistung im Ausland, nicht der MWST unterstellt.» |
| Ware, die das MWST-Gebiet verlässt | nein | «Steuerbefreite Ausfuhrlieferung (Art. 23 Abs. 2 Ziff. 1 MWSTG).» |
Eine Ware, die von Vaduz nach St. Gallen geht, bleibt im MWST-Gebiet und wird normal besteuert. Den Steuerfall können Sie im Editor von Hand ändern, Rhinvoice hält die Änderung im Verlauf fest.
E-Rechnung und Aufbewahrung
Abschnitt betitelt „E-Rechnung und Aufbewahrung“Die E-Rechnung ist freiwillig. Rhinvoice bettet trotzdem standardmässig eine ZUGFeRD-/Factur-X-Rechnung (EN 16931) in jedes PDF einer ausgestellten Rechnung ein, sofern die nötigen Angaben vollständig sind. Abschalten können Sie das unter Einstellungen → Druckvorlage (E-Rechnung). Ausgestellte Rechnungen sind samt PDF gesperrt, Korrekturen gehen nur über eine Stornorechnung.
Die öffentliche Demo gibt es für die Schweiz, Deutschland und Österreich. Für Liechtenstein probieren Sie ch.rhinvoice.com aus: Sätze, QR-Rechnung und Hinweise sind dieselben.
Ihr Firmenland fehlt? Rhinvoice ist erweiterbar: Weitere Länder hinzufügen.
Häufige Fragen
Abschnitt betitelt „Häufige Fragen“Welche MWST-Sätze gelten in Liechtenstein?
Dieselben wie in der Schweiz, weil Liechtenstein das Schweizer MWST-Gesetz über den Zollvertrag anwendet. Seit 1. Januar 2024 sind das 8.1 %, 2.6 % und 3.8 % (Beherbergung).
Muss ich einem Kunden in der Schweiz MWST verrechnen?
Ja. Die Schweiz und Liechtenstein bilden ein gemeinsames MWST-Gebiet. Für eine Liechtensteiner Firma ist ein Kunde in der Schweiz Inland, und Rhinvoice rechnet mit dem normalen Satz.
Funktioniert die QR-Rechnung mit einer Liechtensteiner IBAN?
Ja. Die QR-Rechnung nimmt Schweizer und Liechtensteiner IBANs und QR-IBANs, in CHF oder EUR. Euro-Rechnungen an Kunden in der EU, in Island oder Norwegen bekommen zusätzlich den EPC-QR-Code.
In welchem Format gebe ich die Liechtensteiner MWST-Nummer ein?
So, wie sie Ihnen zugeteilt wurde. Rhinvoice prüft das Format einer Liechtensteiner MWST-Nummer nicht, weil sie keine Schweizer UID ist, und druckt sie unverändert.